Kennen Sie Ihre Nachteilsausgleiche?

Als CI-Träger haben wir das Recht auf einen Schwerbehindertenausweis (wobei der eingetragene Grad der Schwerbehinderung variieren kann). Wussten Sie eigentlich, welche Nachteilsausgleiche Sie damit einfordern dürfen? Ich habe Ihnen eine Liste zusammengestellt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit!

Rechtliches

Zuallererst stehen da natürlich die steuerlichen Vorteile, der Grad der Behinderung sollte bei der Steuererklärung eingetragen werden (ergibt höhere Freibeträge). Auch im Arbeitsleben gibt es viele Möglichkeiten (von Hilfen am Arbeitsplatz bis Zusatz-urlaub), doch diese rechtlichen Dinge sind Thema für Juristen und sollen hier nicht ausgebreitet werden – denn heute geht es um „Nachteilsausgleiche“.

Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Immer wieder erwähnt wird das Beiblatt mit Wertmarke zum Ausweis für schwerbehinderte Menschen zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr nach § 145 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) in Verbindung mit § 3a Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV). Der Antrag kann ab einem GdB 80 und dem Zusatz GL gestellt werden. Mit einer Jahreszahlung von 80 € kann man mit diesem Beiblatt unentgeltlich den Nahverkehr jeder bundesdeutschen Stadt und die Nahverkehrszüge der Bahn (keinen ICE, keinen IC) benutzen. Das ist ein großer Vorteil in einer fremden Stadt, wenn man sich nicht durch den Tarifdschungel am dortigen Fahrkartenautomaten kämpfen muss!
(Alternativ kann man sich beim Finanzamt auch zu 50 Prozent von der Kfz-Steuer befreien lassen.)

Den Schwerbehindertenausweis gibt es inzwischen auch in Scheckkartengröße

Auch bei Bergbahnen und Schifffahrt sind Schwerbehindertenermäßigungen üblich. Schwerbehinderte mit dem Beiblatt fahren auf dem Bodensee (BSB-Linien – auch Katamaran!) sogar kostenlos! Mit diesem Beiblatt hat man auch die Möglichkeit, beim Fernbusunternehmen „DeinBus.de“ unentgeltlich befördert zu werden. Fahrten muss man im Vorfeld per Mail anmelden und die Kopie des Ausweises samt Wertmarke mitschicken. Das Fernbusunternehmen „MeinFernbus/Flixbus“ transportiert leider Schwerbehinderte nicht mehr zu ermäßigtem Preis (Stand 29.07.2016).

Für Schwerbehinderte ab GdB 70 kostet die Bahncard nur die Hälfte (das gilt für Bahncard 50 genauso wie für Bahncard 25). Und wenn man dann mit einem ICE fahren will, braucht man als Schwerbehinderte/-r keine Sitzplatzreservierung. In allen ICEs gibt es mindestens ein Schwerbehindertenabteil. Dies ist nicht exklusiv für Rollstuhlfahrer – es steht allen Schwerbehinderten zur Verfügung!

Auf dem Wagenstandsanzeiger am Bahnsteig kann man erkennen, wo die Schwerbehinderten-Abteile sind

Dieser Nachteilsausgleich gilt übrigens für die Benutzung aller Abteile und Sitze, die schwerbehinderten Menschen in Verkehrsmitteln vorbehalten sind, auch bei Straßenbahn, Bus etc.

Ermäßigter Eintritt

In fast allen Museen, Parks, Filmvorstellungen, Sportveranstaltungen, Theateraufführungen o. Ä. gibt es Sondertarife für Schwerbehinderte. Nutzen Sie das aus! Das gilt auch im Ausland – der neue Ausweis hat jetzt einen englischen Text, das hilft sehr.

Bei Schwimmbädern/Thermalbädern gilt der reduzierte Eintritt allerdings oft erst ab einem GdB 80.

Berlin bietet ab einem GdB von 50 z. B. einen ermäßigten Museumspass an

Langes Warten muss nicht sein

In Freizeitparks (z. B. Legoland, Europapark) darf man als Schwerbehinderte/-r manchmal die langen Warteschlangen an den Attraktionen umgehen und beim Ausgang direkt rein. Im Europapark muss man dazu in „England“ in der Info einen Ausweis abholen, damit man eine bestimmte Zahl Attraktionen mit seinen Begleitern durch den Hintereingang betreten darf. Auch bei den anderen Freizeitparks steht das nirgendwo angeschrieben, man muss das bei der Info im Park selbst erfragen.

Sie haben als Schwerbehinderte/-r ein Recht auf bevorzugte Abfertigung auf Amtsstellen. Leider wissen das nicht alle Ämter. Hier hilft ein Hinweis auf das SGB IX, wo dies vermerkt ist.

Auch die Benutzung der Toiletten mit dem Rollstuhlfahrersymbol an Autobahnrastplätzen, -raststätten und -tankstellen in Deutschland und im europäischen Ausland ist möglich. Das ist gerade bei den langen Warteschlangen an der Autobahn manchmal sehr angenehm.

Und zum Schluss

Wissen Sie, dass eine Beitragsermäßigung für die Mitgliedschaft in Vereinen, Fitnessstudios, Interessenverbänden und dergleichen (z. B. Automobil-Clubs) möglich ist?

Eine gute Zusammenstellung der Nachteilsausgleiche gibt es im Internet unter

http://goo.gl/465mmX

Ulrike Berger
CIVrund 51